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Quote als Notlösung

Neues Schweizer Rundfunkgesetz enthält Möglichkeit einer gesetzliche Quote für Schweizer Musik.

Bern (31. März 2004) - Der Schweizer Nationalrat hat bei der Beratung des Radio- und Fernsehgesetzes Anfang März 2004 auch über die beantragte Quote für Schweizer Musik entschieden. Diese wird nun nicht per Gesetz fix vorgegeben, hingegen kann der Bundesrat aber Quoten für die Berücksichtigung schweizerischen Literatur-, Musik- und Filmschaffens vorschreiben, falls sich dies als nötig erweisen sollte. Beeinflußt wurde die Entscheidung des Rates in dieser Sache durch den Umstand, daß wenige Tage zuvor die Charta für mehr Schweizer Musik zwischen einheimischen Musikschaffenden und der SRG unterzeichnet worden ist.

Quotenregelung als Druckmittel

Das Abstimmungsergebnis entspricht den Erwartungen der Schweizer Musikszene. Dem Bundesrat bleibt allerdings ein Druckmittel, falls die in der Charta getroffenen Vereinbarungen nicht den gewünschten Effekt haben - sprich: Schweizer Musik nicht genügend berücksichtigt wird und eine angemessene Förderung doch nicht funktionieren sollte.

Bundesrat Moritz Leuenberger (Bild) hielt in der Debatte fest, er sei sich "nicht ganz sicher, ob letztlich nicht doch das Druckmittel drohender Quotenregelungen auch ein bißchen dazu geführt hat, daß sich die SRG bewegt hat." Gerade im Bereich des Films und der Musik sei in letzter Zeit einheimisches Schaffen sehr viel stärker gefördert worden. "Ich glaube, das hat der Qualität der Programme durchaus gedient. Von daher ist es vielleicht gar nicht schlecht, daß für den Fall der Fälle, wenn solche Kriterien zu wenig angewendet werden, im Notfall auf dem Verordnungswege zu einer Quote gegriffen werden könnte."

Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation

Quelle: http://www.swiss-music-news.ch

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