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Wer Speichermedien in den Handel bringt, muß diese Vergütung zahlen. Der US-Konzern Amazon verweigert seit vielen Jahren diese Zahlung und wurde deshalb bereits 2007 von der Austro Mechana geklagt. Amazon behauptete, die österreichische Vergütung für die legale Privatkopie [gilt seit 1980 und wurde mit der Novelle 2015 bestätigt] sei nicht Europarechtskonform und diskriminierend. – Diese Gelder werden genauso verteilt, wie es der Gesetzgeber vorschreibt: an alle inländischen und ausländischen Bezugsberechtigten über die Lizenz- und Tantiemen-Abrechnungen und für soziale bzw. kulturelle Förderungen über die SKE-Fonds; auch Nicht-Österreicher/innen bekommen Förderungen.
2015 gaben sowohl das Handelsgericht Wien als auch das Oberlandesgericht Amazon recht. Amazon sagt seit 2006: "Bezahlt wird nicht!", und kommt damit bis heute durch – auch ohne CETA, TISA, TTIP.
Was geschieht im Fall eines für uns negativen, oberstgerichtlichen Urteils?
Amazon streitet um höhere Profite – für Amazon. Wir kämpfen um unser Überleben – und um das von Kunst und Kultur.
Gerhard Ruiss, Peter Paul Skrepek
IG Autorinnen Autoren, Musikergilde