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Rechtsanwalt Magister Oliver ErtlRecht haben - Recht bekommen

Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zweierlei. Auch Musikschaffende müssen sich nicht alles gefallen lassen!

Von Mag. Oliver Ertl, Rechtsanwalt der Musikergilde

Ein vom Veranstalter kurzfristig abgesagtes Konzert ist durchaus ein Fall für den Rechtsanwalt, und die Chancen, das Geld doch noch zu bekommen, stehen sehr gut, vor allem wenn Musterverträge der Musikergilde verwendet worden sind.

Wie läuft nun eine Rechtsberatung im einzelnen ab? Erste Anlaufstelle für alle Mitglieder ist in jedem Fall das Büro der Musikergilde. Dort werden die Fakten gesammelt. Oft können Anfragen bereits beim ersten Anruf erledigt werden, manchmal ist es allerdings notwendig, tiefer in die Materie einzudringen. Dann werden alle Unterlagen wie z.B. Vertragskopien, Mitschriften oder Telefonprotokolle an den Rechtsanwalt der Gilde weitergeleitet; nach der rechtlichen Überprüfung der Sachlage und einem persönlichen Gespräch mit der/dem geschädigten Musikschaffenden, empfiehlt der Anwalt dem Vorstand der Musikergilde die Sache rechtlich weiterzuverfolgen oder nicht.

Kostenlose Beratung

Ein Gerichtsverfahren kann eine sehr kostspielige Angelegenheit sein. Darin ist letzten Endes auch der Grund zu suchen, warum sich viele Betroffene scheuen, rechtliche Schritte wegen Vertragsverletzungen einzuleiten. Hier kann unsere Solidaritätsgemeinschaft entscheidende Hilfe leisten und den Zugang zum Recht erleichtern. In Fällen von allgemeiner Bedeutung wird der Vorstand der Musikergilde zumindest eine teilweise Übernahme der Kosten beschließen - sofern die rechtliche Ausgangslage nicht hoffnungslos ist. Darin liegt unsere Stärke, denn: Beratung und Beurteilung der Chancen sind für unsere Mitglieder immer kostenlos!

Vertragsüberprüfungen

Wann immer eine Schallplattenfirma oder ein Management mit einem besonders "lukrativen" Angebot lockt, stehen die Fachleute der Musikergilde gerne beratend zur Seite. Auch hier bietet unser Büro erste Hilfe und ist sehr oft in der Lage, eventuelle Unklarheiten rasch aus der Welt zu schaffen. Seriöse Vertragspartner haben gegen eine kompetente Beratung nichts einzuwenden, der Vertragspunkt "Die Vertragspartner vereinbaren über den Inhalt des Vertrags Stillschweigen" schließt ein Hinzuziehen von Rechtsanwälten und Interessenvertretungen natürlich nicht aus. Diese Möglichkeit steht jedem Menschen offen! Wird allerdings zeitlicher Druck ausgeübt "Meine Kontaktleute in den USA erwarten eine Entscheidung bis morgen" - "Der Vertrag wurde ohnehin von unserer Rechtsabteilung überprüft, am besten, ihr unterschreibt jetzt gleich", dann sollten sämtlich Alarmglocken zu läuten beginnen.

Mündliche Zusagen der Art, man hätte gute Verbindungen zum deutschen Fernsehen, bedeuten oft nicht mehr, als daß der "Vertragspartner" über einen Kabel-TV-Anschluß verfügt. Hier gilt es, die leeren Versprechungen von den ernstzunehmenden Angeboten zu trennen - und in schriftlicher Form zu fixieren. Nach einem persönlichen Gespräch mit unseren Experten werden solche und ähnliche Fallen erkennbar und können in Zukunft leicht umgangen werden.

Wer in einer Rechtsangelegenheit die Unterstützung der Musikergilde braucht, wendet sich entweder telefonisch unter 01-544 55 99 an unser Büro oder schickt einfach ein Email an recht(at)musikergilde.at


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