Für Musik-Streaming im Internet erhalten Interpreten keine LSG. Bereits 2001 versprach man uns eine diesbezügliche EU-Richtlinie. Rund eine halbe Million Interpreten aus ganz Europa haben sich zusammengeschlossen und fordern:
50 Prozent für Musikinterpreten .
Im April 2018 wurde die EU-Urheberrechts-Richtlinie endlich beschlossen. Informationen dazu auch unter Fair-Internet