DATENSCHUTZINFORMATIONEN „Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. |
Wien/Österreich (22. September 2022) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat festgestellt: Die Ungleichbehandlung von Religion und Kunst ist verfassungswidrig. Die Allianz Kunst, Kultur und Sport fordert politische Konsequenzen.
In seinem Erkenntnis vom 30. Juni 2022 bekräftigte der VfGH die Gleichwertigkeit aller Grundrechte. Frei zugängliche Gottesdienste zu gestatten und zugleich Kulturveranstaltungen zu untersagen, ist eine gegen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen gerichtete einseitige Vorzugsbehandlung bzw. Benachteiligung.
In der Praxis hat das geheißen, für die Kirchen bestand die Wahlmöglichkeit zwischen örtlicher, digitaler oder hybrider Durchführung von Gottesdiensten, ohne oder ohne wesentliche Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation, Kulturveranstaltungen hingegen waren nur mehr „online” möglich – mit oft beträchtlichen Produktionskosten aber praktisch ohne Einnahmen.
Weitere Einschränkungen und Verbote von Kulturveranstaltungen werden vor allem viele Freischaffende und Kulturinitiativen nicht überleben. Dasselbe gilt für den Sport, insbesondere den Nachwuchs- und Amateurbereich.
Damit unumkehrbare Langzeitfolgen vermieden werden, dürfen Pandemie-Verordnungen nicht auf Grundlage von Annahmen und modellierter „Worst-Case-Szenarien” erlassen werden, sondern bedürfen sachlicher, an die tatsächliche Bedrohung angepaßter Begründungen durch Legislative und Exekutive.
Finanzierung, Erhalt bzw. Wiederaufbau der Infrastruktur – die Schäden sind nach 30 Monaten Pandemie beträchtlich – ist Aufgabe der Gebietskörperschaften und setzt die Kunst- und Kulturschaffenden in die Lage, von ihrer Arbeit leben zu können, statt auf Überbrückungshilfen und andere Sozialleistungen hoffen zu müssen.
Eine Welt ohne stabile und breite Grundlagen für Kunst, Kultur und Sport ist dem raschen Untergang geweiht.
Gerhard Ruiss, Peter Paul Skrepek
Allianz Kunst, Kultur und Sport
„Die Musikszene ist schwer getroffen. Sicher, es hat finanzielle Unterstützungen gegeben, aber im freiberuflichen Bereich sind rund 80% der Musikschaffenden in niedrigere Einkommenskategorien abgestiegen, ein Viertel ist gar auf ein Jahreseinkommen unter 4.000 Euro gefallen.” Peter Paul Skrepek, Musikergilde
Studie: Auswirkungen der Corona-Pandemie
„Mit den bisherigen Erfahrungen kann niemand mehr ernsthaft die bisher überwiegend versuchsweise angeordnete Maßnahmenpolitik wiederholen wollen. Der Großteil der Kunst- und Kulturszene kann nicht mehr auf seine vor der Pandemie bestehenden Voraussetzungen zurückgreifen, es ist keine Fortsetzung möglich, es ist ein Neuaufbau notwendig. Es muß eine konsequente Unterstützungspolitik ohne jegliche weitere Sonderbeschränkungen geben.” Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
„Seit es wirksame Schutzimpfungen gibt, sind Lockdowns rational nicht mehr begründbar. Ich wünsche mir eine offene, verlässliche und kommunikative Politik. Allerdings befürchte ich, dass wir uns eine solche aus Pfefferkuchen backen können, gleichviel, welche Koalition oder Partei gerade regiert.” Morgana Petrik, Ö. Gesellschaft für zeitgenössische Musik - ÖGZM
„Die österreichischen Indie-Labels sind bereit, Verantwortung für das Allgemeinwohl mitzutragen. Doch einerseits Gottesdienste zu ermöglichen und andererseits Kulturveranstaltungen zu schließen – das war für uns falsch und darf so nie wieder passieren.“ Alexander Hirschenhauser, VTMÖ - unabhängige Tonträgerhersteller
Kommentare werden geladen...