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Leben vom Fensterkitt?

Spenden statt Gage - eine neue Initiative sieht vor: aus geistigem Eigentum entstehende Rechte sollen auf Spendenbasis abgegolten werden.

Wien (15. August 2010) - Musik darf nichts kosten. Aber wovon sollen Musikschaffende leben? Diese Frage stellt sich angesichts der zweiten Front, die zusätzlich zum Anti-Piraterie-Abkommen aufgemacht wird: der Forderung nach einem freien [sprich: kostenlosen] Zugang zu allen Werken der Kunst.

Hier wird Urheberrecht gegen die Forderung von Konsumenten ausgespielt, alles so billig wie möglich zu bekommen. Die Musikergilde hat die österreichischen EU-Abgeordneten in einem Schreiben aufgefordert, unser geistiges Eigentum nicht gegen den Willen der Urheber zu verschenken – weder an Konsumenten noch an die Unterhaltunsgsindustrie.

Auszug aus unserer Stellungnahme

zum Entwurf eines Berichts der EU-Abgeordneten Marielle Gallo über die Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (2009/2178(INI):

Musikschaffende [Urheber wie Interpreten] sind wie Literaten und Bildende Künstler vielfach freischaffend, also selbständig tätig. Einnahmen aus Urheberrechten und Leistungsschutzrechten [für Sendung, Zurverfügungstellung im Internet etc.] sind ein wesentlicher Bestandteil ihres Einkommens. Eine faire Beteiligung an allen Verwertungen ihrer künstlerischen Leistungen ist unabdingbar.

Das gilt insbesondere auch für den Verkauf von Ton- und Bildtonträgern. Solange wir im marktwirtschaftlichen System leben und arbeiten, ist ein verordneter einseitiger Verzicht auf Bezahlung unzumutbar, auch wenn es dadurch zu "Belastungen" der Konsumenten kommt. Gesetzlich angeordnete Enteignungen der Künstler sind für uns inakzeptabel! Warum sollen Urheber und Interpreten des vielzitierten „Content" leer ausgehen, während kommerzielle Programmveranstalter und Internetfirmen [z.B. über Werbeeinnahmen] die Gewinne einstreichen?

Für die Privatkopie

Wir widersetzen uns allen Bestrebungen, die derzeit legale Privatkopie für ungesetzlich zu erklären. Das Recht auf Privatkopie begründet eine Abgabe auf leere Speichermedien, so entstehende Einnahmen werden via Verwertungsgesellschaften überwiegend zur kulturellen und sozialen Förderung von Kunstschaffenden eingesetzt. Diese Förderung wird von Monetaristen und großen Tonträgerherstellern negativ gesehen, vor allem in den USA und im Vereinigten Königreich.

Andererseits profitieren von der Privatkopie Hersteller und Verkäufer von Speichermedien, Kopiergeräten [Computer etc.] sowie Internetprovider.

Flatrate oder Flattr?

Eine in diesem Zusammenhang diskutierte "Flatrate" für öffentliche Sendung und Zurverfügungstellung im Internet soll ihren Befürwortern zufolge den Nutzern einen freien Austausch kultureller Werke ermöglichen. Das ist Theorie! In der Praxis garantiert die Flatrate, daß die große Mehrheit der Musikschaffenden für Sendungen und andere Verwertungen ihrer Werke keine Tantiemen erhält.

Auf welche Weise? Aus "wirtschaftlichen" Gründen setzt sich die Abrechnungsmethode USA immer mehr durch. Dort erhalten nur mehr jene Musikschaffenden Aufführungstantiemen, deren Werke in einer bestimmten Beobachtungswoche von ausgewählten Sendern gespielt worden sind.

Eine klassische Umverteilung von unten nach oben. In Österreich werden ausschließlich ORF-Sendungen detailliert abgerechnet. Musikschaffende, deren Kompositionen nur auf anderen Sendern in Österreich genutzt werden, bekommen dafür nichts. Effekt: siehe oben. Doch es gibt mehrere Lösungsvorschläge:

Lösung Eins

Kommerzielle Anbieter, die Programme terrestrisch oder über andere [Kabel]Netzwerke verbreiten [inkl. Internetangebote], müssen unserer Ansicht nach ebenso wie der ORF sekundengenaue Protokolle der gesendeten Werke an die Verwertungsgesellschaften liefern. Im Zuge standardisierter elektronischer Datenversendung und -verarbeitung ist das eine zumutbare, sehr kostengünstige Methode, alle Sendungen u. ä. laut den detaillierten Sendemeldungen mit den Rechteinhabern abzurechnen.

Das bisher vorgebrachte Argument der zu hohen Kosten für eine detaillierte Abrechnung wäre hinfällig. [Die AKM ist derzeit laut Wahrnehmungsvertrag mit den Bezugsberechtigten nicht verpflichtet, kassierte Tantiemen genau zu verteilen, wenn die Kosten dafür zu hoch sind.]

Eine umfassende Kontrolle des gesamten Datenverkehrs, wie sie der Entwurf des ACTA vorsieht, wird durch diese Programm-Meldepflicht überflüssig.

Neue Wohltätigkeit – oder lieber Lösung Zwei

Aus Sicht der Musikschaffenden braucht es kein flattr, wo bei Gefallen etwas gespendet wird. Wir brauchen keine Almosen, sondern eine nutzungsbezogene Bezahlung [für die Dauer des Bestehens des derzeitigen Geldsystems]. Jedes über Netz beziehbare Kunstwerk kann mit einem Wasserzeichen ausgestattet werden.

Im Fall von Musikaufnahmen muß man es nicht erfinden. Es existiert bereits. Man muß lediglich die Kommunikationskanäle zwischen Nutzern und produzierenden Künstlern zweiseitig öffnen [dürfen].

Das allerdings ist augenblicklich seitens der Großvermarkter offensichtlich nicht erwünscht. Man setzt auf herkömmliche Verfahren - wie Inkasso von jenen, derer man habhaft werden kann und dergleichen. Doch diese Methoden führen in aller Regel nur zur Perpetuierung der Verteilung von unten nach oben. pps

PS: Kitt, eine seit etwa 1700 bekannte Dichtungsmasse, besteht zu rund 85 Prozent aus Schlämmkreide (Calciumcarbonat) und 15 Prozent aus Leinölfirnis. Bei regelmäßiger Einnahme von Fensterkitt wird man zum Musiker.

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