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Befreiung von der eigenen Mündigkeit

Hinter verschlossenen Türen werden multinationale Abkommen oft verhandelt – und tendieren zum Scheitern, sobald die Öffentlichkeit vom Inhalt Wind bekommt.

Wien (16. August 2010) – Schweigen im Walde. Ruhe ist die erste Bürgerpflicht! Versagt allerdings die Geheimhaltung, müssen sich die Geheimniskrämer der demokratischen Öffentlichkeit stellen – und zurückrudern. So geschehen mit dem MAI [Multilaterales Abkommen zu Investitionen], das nach einer Veröffentlichung im Internet 1997 nicht zustande kommen konnte. Gleichzeitig mit der offiziellen Verlautbarung des Scheiterns gaben die MAI-Betreiber allerdings bekannt, unverzüglich woanders fortzufahren – auf WTO-Ebene.

Globales Wirtschaften verlangt nach globalen Regeln. Im Zentrum der Unaufmerksamkeit steht derzeit ein geplantes Anti-Piraterie-Abkommen, kurz ACTA. Dieses Abkommen wird seit Jahren verhandelt – im Geheimen. Denn, und das müssen wir schon verstehen, nicht jeder kann mitreden. Vor allem, wenn es um eine komplexe Materie geht.

Piraterie und Urheberrecht

Zuletzt konferierten Vertreter der USA, der EU, Japans und acht weiterer Staaten Ende Juni 2010 im Schweizerischen Luzern. Die dort vereinbarte Fassung des Vertragstextes wurde von den Verhandlungsparteien nicht veröffentlicht. Wie üblich. Eine einzelne, nicht namentlich genannte Verhandlungsdelegation hatte sich dagegen ausgesprochen.

Mit dem Lissabon-Vertrag erhielt der Souverän – in der Theorie: das Volk – das Recht auf Information über die Schritte der EU-Kommission. Dementsprechend wurden die EU-Parlamentarier über das Ergebnis des Treffens in Luzern informiert. Mündlich [kein Druckfehler]. In geschlossener Sitzung – und zum Stillschweigen verpflichtet. Schriftstücke bekamen Volksvertretern nicht zu Gesicht. Daß das EU-Parlament gemäß Artikel 218 Lissabon Vertrag "unverzüglich und vollständig auf allen Stufen des Verfahrens" informiert werden muß, wurde ignoriert.

So sind wir auf logische Schlüsse angewiesen, die aufmerksame Beobachter aus den bisher vorliegenden Berichten ziehen können. Offenbar geht es nicht nur um die Bekämpfung der Produktpiraterie. Ein willkommener Nebeneffekt ist die gesetzeskonforme Totalüberwachung des weltweiten Datenverkehrs. Denn: Jeder Mensch ist ein potentieller Verbrecher. Ein Sicherheitsrisiko, das im Auge behalten werden muß.

Krieg der Rechtssysteme

Im wesentlichen geht es auch um eine Ausdehnung des produzentenfreundlicheren US-Copyrights auf Europa und den Rest der Welt. Zur Erinnerung: Während in Europa der Urheber im Vordergrund steht [Urheberrecht], befaßt sich das angelsächsische System in erster Linie mit dem Schutz des Herstellers z. B. vor unerlaubtem Kopieren seines Produkts [Copyright] – und negiert das Recht auf Privatkopie. Nach dem Motto: Eine private Kopie verletzt das Recht auf geistiges Eigentum zwar nicht, aber man wird es doch noch behaupten dürfen.

Millionenklagen

Durchgesetzt werden soll die US-Rechtsauffassung mit Millionenklagen von Unterhaltungskonzernen und deren Interessenvertretungen gegen Einzelpersonen. Nun plant die EU eine Methode namens Three Strikes zu verankern. In Frankreich drohen seit Anfang 2010 allen "Raubkopierern" nach zwei Verwarnungen per Email und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Als "neue Bestimmung zur Internetfreiheit" gepriesen, soll nun in der ganzen EU die Möglichkeit von Internetsperren möglich werden – natürlich nur zur Stärkung der Bürgerrechte, versteht sich.

Globales Wirtschaften verlangt, wie bereits gesagt, nach globalen Regeln – und nach einer globalen Exekutive: der Weltregierung und ihrer Weltpolizei. pps


PS: Wovon sollen Musikschaffende in dieser schönen neuen Welt leben? Antworten auf diese berechtigte Frage hier.

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