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Wie öffentlich-rechtlich ist Ö3

Die Subvention von Ö3 und FM4 rief die EU-Kommission auf den Plan - Österreichs Verfassungsdienst: Ö3 verdient Geld, um andere ORF-Radios zu finanzieren.

Wien (18. April 2001) - Was ist am Hitradio Ö3, das mit Popmusik hohe Reichweiten und etwa eine Milliarde Schilling Werbegelder jährlich erzielt, noch öffentlich-rechtlich? Nach Beschwerden privater Radiobetreiber hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission die Republik Österreich um Auskunft ersucht. Der Vorwurf lautet: Ö3 und FM4 erhalten staatliche Beihilfen in Form von Rundfunkgebühren, ihre Programme seien aber nicht durch den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF gedeckt.

Abgespielte, alte Platte

Die Argumente des österreichischen Verfassungsdienstes "nach Einholung der Stellungnahme des ORF" bergen für Kenner keine Überraschungen. Hier einige Zitate:

  1. Ö3 bietet populäre Musik mit einem hohen Service- und Informationsanteil.

  2. Ö3 hat sich seit seinem Start 1967 vorwiegend der Popkultur gewidmet.

  3. Nicht jedes Programm hat jeden einzelnen Aspekt des Programmauftrages zu verwirklichen.

  4. Die Finanzierung der ORF-Radioprogramme wird erst durch das positive wirtschaftliche Ergebnis von Ö3 ermöglicht.

Cashcow oder Melkkuh?

Die Rundfunkgebühren würden "nach Angaben des ORF" nicht ausreichen, um die Nettokosten von Ö1, Ö2 und FM4 zu decken. Trotz dieser Beschreibung von Ö3 als Goldesel sieht der Verfassungsdienst nach Rücksprache mit dem ORF "nur bedingt ein Konkurrenzverhältnis" zwischen dem national sendenden Ö3 und privaten Radio-Veranstaltern, die gänzlich auf Werbegeld angewiesen sind.

Subkultursender FM4

FM4 sei hingegen "dichter am öffentlich-rechlichen Auftrag" als Ö3. Sein vorwiegend fremdsprachiges Programm sei ein Beitrag zur Fremdsprachenförderung bei jungen Hörern. Inhaltlich würde Interesse an europäischen und internationalen Entwicklungen geweckt, das Programm sei "nicht unbedingt auf ein Massenpublikum ausgerichtet". FM4 ziele darauf ab, sich der "Subkultur" zu widmen, man konzentriere sich bei der Musik auf "alternativen Mainstream", der Sender sei weitgehend werbefrei, so der Verfassungsdienst. Werbung läßt sich im Massenprogramm Ö3 auch deutlich teurer verkaufen, daher werden eben die meisten der 172 täglich erlaubten Radio-Werbeminuten auf Ö3 gesendet.

Quelle: Die Presse, Ingrid Luttenberger

PS: Nichts Neues unter der Sonne. Die Melkkuh-Theorie haben wir schon bis zum Abwinken gehört. Indem die ORF-Führung stereotyp behauptet, der Kulturauftrag sei teilbar, gibt sie zu, Ö3 nicht als Kulturprogramm zu betrachten. Aber darf die Werbetrommel der transnationalen Unterhaltungskonzerne wirklich aus Gebühreneinnahmen subventioniert werden? Der ORF sagt, ja. Auf die Reaktion der EU-Kommission sind wir wirklich neugierig. pps

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