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Arbeits- und Sozialrecht in der Kunst und Kultur

Ein Jahr nach der Eröffnung des Kulturkonvents liegt das Ergebnis der Arbeitsgruppe Arbeit & Soziales vor.

Wien/Österreich (4. April 2024) — Angesichts der zugespitzten wirtschaftlichen Lage, verschärft durch jahrzehntelange Versäumnisse bei der Existenzsicherung der Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich, fordert der KULTURKONVENT

• verfassungsrechtliche Verankerung eines Staatsziels Kunst und Kultur
• ein angemessenes Steuer-, Sozial-, Medien- und Urheberrecht
• Finanzierungsverpflichtungen der Gebietskörperschaften gegenüber Kunst und Kultur


Am 9. April 2024 startet der KULTURKONVENT (60 Institutionen und repräsentative Vertretungen aller Kunstgenres und Kulturbereiche*) eine Präsentationsreihe aller gesammelten Ergebnisse mit dem Bereich Arbeit und Soziales.

 Die Ergebnisse in den Bereichen Bildung, Urheber-, Leistungsschutz-, Medienrecht und Wirtschaft werden im Monatsabstand folgenZitat Dr. Walter PöltnerZwölf Monate intensiver Diskussion

Unmittelbar nach der Eröffnung vor einem Jahr am 29. März 2023 begann der KULTURKONVENT auf breiter Basis alle gesetzlichen Materien nach Aktualisierungs- und Verbesserungsnotwendigkeiten zu untersuchen. Zu den drängendsten ungelösten Problemen im Bereich Arbeit und Soziales sagt der Leiter der Arbeitsgruppe, Dr. Walter Pöltner: „Mit einem Arbeits- und Sozialrecht aus dem 19. Jahrhundert können Menschen in ständig wechselnden Beschäftigungsverhältnissen nichts anfangen, und der Staat kann ihnen auch keine soziale Sicherheit mehr bieten.”

Am 9. April 2024 legt Pöltner Problemanalysen wie Lösungsvorschläge vor und übergibt sie dem Gesetzgeber zur Umsetzung. „Mit allem Nachdruck”, wie Peter Paul Skrepek, einer der Initiatoren des KULTURKONVENTs betont: „Seit der Werkvertragsregelung 1996 ist es nur mehr bergab gegangen. Es gab lediglich Notreparaturen. Politiker kommen und gehen, aber es bessert sich nicht. Eine umfassende gesetzliche Lösung ist überfällig.” Immer mehr Menschen wüßten gegen Monatsende nicht, wie sie Grundnahrungsmittel, Miete, Arbeitsmaterialien oder eine Zugfahrkarte zu einem Produktionsort bezahlen sollten – und wenn dadurch der nächste Auftrag hinfällig werde, müßten sie wieder beim AMS vorsprechen, so Skrepek.Zitat Peter Paul SkrepekKulturland Österreich im internationalen Vergleich

Österreich wird weltweit als Kulturland wahrgenommen. Österreich wirbt mit der Marke Kulturland Österreich für sich. Kunst und Kultur in Österreich sind bedeutende Wirtschaftsfaktoren. Kunst- und Kulturschaffende leisten einen grundlegenden Beitrag dazu, zumeist ohne ausreichende Infrastruktur und gesetzliche Rahmenbedingungen.


Seit Jahrzehnten schlechteste Arbeitsvoraussetzungen

Kunst- und Kulturschaffende stellen ihre Talente, Fähigkeiten, Tätigkeiten und Werke in den Dienst der Allgemeinheit. Ökonomisch sind sie eine Randgruppe. Vor allem bei jenen im freischaffenden Bereich sind Armutsgefährdung und soziale Schlechterstellung akut, obwohl sie direkt oder indirekt für den Erfolg der kulturellen Wirtschaftsleistung mitverantwortlich sind. Es ist daher erforderlich, den Kunst- und Kulturschaffenden die Infrastruktur für ihre Tätigkeit zu garantieren, und zwar mindestens im gleichen Ausmaß wie der Landwirtschaft, der Touristik und dem HandelZitat Gerhard RuissStaatsziel Kunst und Kultur



Um Kunst und Kultur in den gesetzlichen Rang zu heben, den sie ihrer Bedeutung nach hat, genügt nicht die eine oder andere Maßnahme. Es ist mehr denn je notwendig, sie in allen gesetzlichen Materien angemessen zu berücksichtigen. Das beginnt bei der verfassungsrechtlichen Verankerung eines Staatsziels Kunst und Kultur, setzt sich im Steuer-, Sozial-, Medien- und Urheberrecht fort und schlägt sich schließlich in den Finanzierungsverpflichtungen der Gebietskörperschaften gegenüber Kunst und Kultur nieder.

Initiator des KULTURKONVENTs Gerhard Ruiss dazu: „Ein Staatsziel Kunst und Kultur muß entweder selbst oder mit einem zusätzlichen Kunst- und Kulturstandortgesetz garantieren, daß es eine kulturelle Mindestausstattung in allen Regionen Österreichs gibt." pps, gr



Pressekonferenz: Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Arbeit & Soziales

Dienstag, 9. April 2024, 10 Uhr, Presseclub Concordia, 1010 Wien, Bankgasse 8



Dr. Walter Pöltner, qdm. Sektionschef, Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Eva-Maria Bauer MA, Präsidentin des ÖMR-Österreichischer Musikrat
Prof. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, Lyriker, Musiker

Peter Paul Skrepek, Musikergilde, KMSfB Younion, Musiker, Komponist, Autor

Kulturkonvent Logo

Der Kulturkonvent 2023 ist eine gemeinsame Initiative der Musikergilde, der IG Autorinnen Autoren, der Sektion Musik i. d. KulturGewerkschaft KMSfB Younion und der Plattform der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen *) Allianz Kunst, Kultur und Sport.

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