Wien (4. Juni 2010) - Ärztekammer und Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft [SVA] konnten sich nicht über neue Tarife einigen und haben die Verhandlungen abgebrochen. Derzeit müssen daher über die SVA Versicherte ihre Arztrechnungen zur Gänze selbst bezahlen, und nicht nur die üblichen zwanzig Prozent Selbstbehalt. Wer von der SVA Versicherungsleistungen, also die Übernahme dieser Rechnungen verlangt, muß die Belege an die SVA schicken - und darf hoffen, daß diese tatsächlich 80 Prozent des Rechnungsbetrags bezahlt.
Verheerendes Signal
Mit der Beendigung des Kassenvertrages haben Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und Ärztekammer uns zu verstehen gegeben, daß wir als bei ihnen versicherte Künstler/innen und von ihnen medizinisch betreute Patienten nicht viel zu erwarten haben. Wir sollen Arztrechnungen in generell ungeregelter Höhe selbst verhandeln und in von der Krankenversicherung akzeptierten Anteilen refundiert bekommen. |
Wir protestieren mit allem Nachdruck gegen diesen gegen die Schwächsten im Sozialsystem gerichteten Sozialzynismus und die Verachtung, die insbesondere den erst vor rund zehn Jahren in die gewerblichen Sozialversicherung geholten Künstler/innen aus dem mangelnden Willen, sich zum Wohl der Versicherten und Patienten zu einigen, entgegenschlägt.
Wir erklären, daß wir keine Möglichkeit des juristischen Widerstandes und des zivilen Ungehorsams ungenutzt lassen werden, um die Gewerbliche Sozialversicherungsanstalt und die Ärzteschaft in die Pflicht ihrer sozialen und medizinischen Verantwortung zu nehmen. Wir fordern die umgehende Fortsetzung der Gespräche und Einigung der Verhandlungspartner. Wir fordern eine Künstlersozialversicherung, die ihren Namen auch verdient. gr & pps
Aufruf: Unterschriftenliste
Wer mittels Unterschriftenliste protestieren will, schreibe bitte direkt an: Gerhard Ruiss, gr@literaturhaus.at, IG Autorinnen Autoren, Literaturhaus, Seidengasse 13, 1070 Wien
PS: Versicherungspflicht bedeutet: Nicht nur der Mensch muß sich versichern, auch die Versicherung ist zur Leistung verpflichtet.
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