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Wirtschaft und Krieg

Die Vorgaben der übernationalen exportorientierten Unterhaltungsindustrie kollidieren mit dem Auftrag, das eigene kulturelle Schaffen zu fördern.

Berlin, Wien (1. September 2009) – Wer wird sich durchsetzen? Auf der einen Seite agieren überwiegend US-amerikanische Produzenten, die mit großem Aufwand trachten, ihr Repertoire weltweit zu verkaufen. Sie geraten in Konflikt mit einer internationalen und verbindlichen Vereinbarung, alle künstlerischen Ausdrucksformen von heute zu erhalten und zu fördern. Mehr als 90 Staaten haben die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt unterschrieben. Dazu gehören auch Deutschland und Österreich.

»Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist konstitutiver Bestandteil des Kulturlandes Deutschland. Mit seiner breiten Angebotspalette orientiert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur an der bestehenden Nachfrage, sondern erzeugt diese auch«, formuliert der Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Christian Höppner (links). Für ihn ist »der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur ein Spiegelbild, sondern auch ein Seismograph für die kulturelle Vielfalt in unserem Land.«

Das Publikum sei mit dem derzeitigen Programmangebot sehr zufrieden, kontern Rundfunkmanager stereotyp. Man könne doch kein Programm gegen die Wünsche des Publikums machen. Der Staat solle sich nicht in die Programmgestaltung einmischen. Wohin das geführt habe, sei am Beispiel der DDR zu sehen.

Dr. Ulrike Liedtke, Vorsitzende des Rundfunkausschusses der Konferenz der deutschen Landesmusikräte, ist anderer Ansicht: »Die föderative Struktur und der gesellschaftspolitische Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erlauben es, die Breite und Tiefe der kulturellen Vielfalt in Deutschland zu spiegeln und zu verstärken. Damit erfüllt der ö-r Rundfunk strukturell und konzeptionell die Voraussetzungen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Förderung der kulturellen Vielfalt.«

Diese UNESCO-Konvention sollte die zentrale Handlungsgrundlage in der konzeptionellen Fortschreibung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellen, fordert der Deutsche Musikrat. Wobei die Diskussion um das Dogma der Mehrheitsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den schmalen Grat in der Programmgestaltung aufzeigt. Würde der Rundfunk durch seine Programmangebote nur noch eine Minderheit der Seher und Hörer erreichen, wäre er nicht mehr in der Lage, seiner öffentlichen Aufgabe hinreichend nachzukommen.

Größere Spielräume für Vielfalt

Vor dem Hintergrund höchst fragwürdiger Telefonumfragen, auf deren Grundlage Musikprogramme zusammengestellt werden, verlangt auch der Österreichische Musikrat eine substanzielle Änderung. Ziel, so Präsident Dr. Harald Huber, sind »größere Spielräume für Vielfalt«. Dazu ist – unter anderem – der Anteil von in Österreich geschaffener Musik im österreichischen Rundfunk von derzeit rund 15 Prozent auf den europäischen Durchschnitt von 40 Prozent anzuheben.

»In der Wirtschaft herrscht Krieg«, schreibt die österreichische Publizistin Christine Bauer-Jelinek. »Zwischen Konzernen tobt der Verdrängungskampf um Marktanteile, Mitarbeiter kämpfen um gute Jobs und Karrierevorteile«. Je eher wir erkennen, welche Mittel gegen uns eingesetzt werden, desto wirkungsvoller können wir uns gegen die Bevormundung wehren.

PS: Zwischen den Mühlsteinen zerrieben zu werden, ist keine Alternative. pps

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