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Generalversammlung 2020 - eine Corona-Chronik

Die 11. ordentliche Generalversammlung am 30. September 2020 stand im Zeichen der Maske, des unplanbaren Konzertbetriebs und der Urheberrechtsreform.

Wien (25. November 2020) – Nachdem die Generalversammlung im ersten Halbjahr wegen der geltenden Beschränkungen nicht wie geplant stattfinden konnte, öffnete sich im Herbst 2020 ein – aus heutiger Sicht – kleines Zeitfenster. Unter genauer Einhaltung der An- und Abstandsregeln trafen sich Mitglieder der Musikergilde am 30. September nach vorheriger Anmeldung zum statutengemäß alle drei Jahre stattfindenden Treffen des höchsten Gremiums der Musikergilde im Roten Salon der OESTIG-LSG.

Nach den Formalitäten, wie zum Beispiel der Feststellung der Beschluß(un)fähigkeit, eröffneten Präsident Peter Paul Skrepek und Vizepräsident Stefan Wessel die Debatte mit einem Bericht über die Ergebnisse der seit Monaten laufenden Gespräche mit dem Kunst-Staatssekretariat.


Wir wollen auftreten. Wir müssen Geld verdienen!

Im Zentrum unserer Bemühungen stand die Forderung nach der Wiederaufnahme des Konzertbetriebs. Dazu kooperierten wir mit dem Österreichischen Musikrat ÖMR, dessen Präsident Univ.Prof. Dr. Harald Huber die Vorschläge der Musikszene sammelte und bei den diversen Runden Tischen im Staatssekretariat vorlegte und erläuterte.

„Daß Harald Huber seit Jahrzehnten Gilde-Mitglied ist, hat die Sache natürlich vereinfacht”, erklärte Peter Paul Skrepek, „es waren ja alle Kunstsparten eingeladen und das Platzangebot am Runden Tisch wegen der Ansteckungsgefahr beschränkt.”

Die Vorschläge waren zahlreich. Es wurden Studien präsentiert, wie wenig weit kräftig artikulierende Sängerinnen infektiöse Tröpfchen in den Raum jagen, und Videos vorgeführt, um zu zeigen, daß auch die von einem Trompeter erzeugte, stehende Luftsäule eine Kerze nicht auszulöschen vermag.

Skrepek: „Als Obmann der Aktion Saubere Bühnen habe ich damals unter anderem angeregt, Blechbläsern für das regelmäßig erforderliche Speichelabblasen einen Kübel und einen Aufreibfetzen beizustellen.” – Dieser satirisch gemeinte Vorschlag wurde in das offizielle Präventionskonzept aufgenommen – doch Proben und Konzerte blieben trotz aller Hygienemaßnahmen noch lange ausnahmslos verboten.

MKAG-GV 2020 Stefan Wessel, Peter Paul Skrepek

Stefan Wessel und Peter Paul Skrepek


Papier ist geduldig. Wir können uns diesen Luxus nicht leisten. Als Reaktion auf den Stillstand auf allen Ebenen initiierten Gerhard Ruiss IG Autorinnen Autoren Gerold Baumgartner Vereinigung der Fußballer und Peter Paul Skrepek eine Aktionsplattform: die Allianz Kunst, Kultur, Sport, der sich in kürzester Zeit mehr als sechzig Organisationen und Institutionen anschlossen. Sie repräsentieren etwa 700.000 Personen. Allein Musikwirtschaft und Veranstaltungsbranche generieren laut Studien des IHS 2012, 2017 jährlich gemeinsam mittlerweile über 15 Milliarden Euro Brutto-Wertschöpfung.

Mehrere Protestkundgebungen der Veranstaltungstechniker, der Veranstalter und der Kunstschaffenden fanden statt. Nur Antworten der hohen Politik oder gar positive Reaktionen blieben weiter aus.


Härtfallfonds und Kulturkatastrophe: Selbsthilfe hat die Nase vorn

Bereits am 13. März, also noch vor dem Zusperren der Republik durch Gesetzgeber und Regierung am 15. März 2020, vereinbarten AKM-Präsident Peter Vieweger, OESTIG-Generalsekretär Thomas Dürrer und Peter Paul Skrepek die Einrichtung eines Kulturkatastrophenfonds der Verwertungsgesellschaften. Sowohl AKM | Austro Mechana als auch OESTIG | LSG organsisierten unverzüglich eine finanzielle Unterstützung für Musikschaffende, die durch wegen Covid-19 abgesagter Konzerte, Studioaufnahmen oder anderen Engagements unverschuldet in eine materielle Notlage schlitterten. Nur vier Tage später, am 17. März, standen die Antragsformulare auf der OESTIG-Website zum Herunterladen bereit. Nach nur einer Woche waren bereits Hunderte Anträge eingelangt.

Am 30. März startete der von der Bundesregierung eingerichtete WKÖ-Härtefallfonds. Anfangs war er für selbständige Künstler nicht zugänglich, wurde allerdings nach massiven Protesten aller Interessenvertretungen mehrfach verbessert und kann seither auch von Kunstschaffenden in Anspruch genommen werden.

Eine wichtige Erweiterung bot der KSV-Fonds mit der 1.000 Euro Soforthilfe. Seit 10. Juli 2020 ist es möglich, Anträge für die zweite Phase dieser Beihilfe zu stellen. Dazu hat Bundesregierung am 9. September im Ministerrat eine Erhöhung der Mittel von 5 auf 10 Millionen Euro beschlossen.


Zuckerbrötchen

Gleichzeitig mit einer leichten Lockerung des Veranstaltungsverbots kam die Bundesregierung am 1. Juli einer Forderung der Musikergilde nach: der Senkung der Umsatzsteuer von 13 auf 5 Prozent. Den ausübenden Musikern und Veranstaltern sollte etwas mehr für notwendige Betriebsausgaben bleiben, die Umsatzsteuersenkung nicht an die Endverbraucher weitergegeben werden.

Am 9. Juli öffnete der neue Überbrückungsfonds der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt seine Pforten. Einkommensausfälle selbständig Kunstschaffender, die bei der SVS pflichtversichert sind, sollen mit bis zu 6.000 Euro pro Person gemildert werden. Diese Aktion war damals mit Jahresende 2020 befristet. Mittlerweile hat die Bundesregierung den Topf von 90 auf 110 Mio. Euro aufgestockt. Seit Anfang Oktober beträgt der maximale Zuschuß 10.000 Euro. [Anm. d. Red.]

Wortmeldungen aus dem SaalKlaus-Peter Schrammel, Günther Wildner, Bernhard Rabitsch, Claudia K., Kai Peterson-Henry (v.l.n.r.)


Trotz dieser Hilfsangebote stehen vor allem freischaffende Musikerinnen und Musiker im Regen, getrennt von ihrem Publikum und ganz ohne Einnahmen aus Konzerten und anderen Engagements. In der folgenden Diskussion machten einige Mitglieder ihrem Unmut Luft. Kai Peterson-Henry: „Die Situation ist das Gegenteil von leiwand. Ich würde es mit dem Wort Oiiidaaaaaa! zusammenfassen.”

Die Wogen gingen hoch. Warum wird der Kulturbereich als erstes zu- und als letzes aufgesperrt? Was steckt dahinter? Ein Virus? Kennt tatsächlich jeder von uns jemanden, der an Corona gestorben ist? Weshalb nimmt die Regierung eine schwere Beschädigung des gesamten Kulturbereichs in Kauf? Wie verhindern wir unsere dauerhafte Degradierung zu Almosenempfängern? Warum antwortet der Bundeskanzler nicht auf unsere Briefe? Wie reagieren wir darauf am besten?

Günther Wildner: „Der Kunst- und Kulturbereich rückt näher zusammen, nach dem Motto: Stark machen fürs Überleben und Zukunft-Gestalten. Die Übung muß und wird gelingen!“

Schließlich stimmte die Generalversammlung dem Antrag 6.a) Verhandlungen über Regeln für Veranstaltungen einstimmig zu. Ziel ist die Wiederaufnahme des regulären, uneingeschränkten Veranstaltungsbetriebs.


Novelle zum Urheberrechtsgesetz und Urhebervertragsrecht

Status quo: Große Tonträgerhersteller behaupten, bei Streaming handle es sich um Tonträgerverkäufe; die Nebeninterpreten seien mit der Bezahlung ihrer Honorarnote für die Aufnahme einmalig abgegolten worden.

Wir widersprechen! Streamingdienste sind nicht als Ersatz für Tonträgerverkäufe einzustufen, sondern als alternative Form des Rundfunks, eines personalisierten Rundfunks. Die Verbreitungsmedien, Kabel und Funk, sind gleich. Das bisherige österreichische Erfolgsmodell, die gesetzlich geregelte Teilung der Leistungsschutz-Einnahmen aus Rundfunksendungen im Verhältnis 50:50 zwischen Tonträgerproduzenten und Interpreten ist auch auf Streaming anzuwenden. Die Unabhängigen Tonträgerproduzenten unterstützen diesen Vorschlag, die drei großen Ifpi-Firmen nicht.

Damit unterlaufen die Musikkonzerne die aktuelle EU "Copyright"-Richtlinie 2019/790, Art. 17 bis 19. Artikel 18 verpflichtet EU Mitgliedstaaten zu gewährleisten, daß alle ausübenden Künstler eine angemessene Vergütung erhalten, wenn ihre Werke online über On-Demand-Plattformen wie iTunes, Netflix oder Spotify genutzt werden. Bis April 2021 muß der österreichische Gesetzgeber die sogenannte Copyright directive der EU in nationales Recht umsetzen. Dabei eröffnen sich ihm einige Gestaltungsmöglichkeiten.


Antrag des Vorstands an die Generalversammlung

„Die Musiker-Komponisten-AutorenGilde vertritt mehr als 3.200 freiberuflich Musikschaffende aller Sparten und fordert vom österreichischen Gesetzgeber die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019 insbesondere des in Artikel 18 garantierten Anspruchs auf eine angemessene Vergütung der Leistungen von ausübenden Künstlern im digitalen Umfeld. Nicht nur im Hinblick auf die durch die COVID 19-bedingten massiven Beschränkungen der Einkommensmöglichkeiten aus künstlerischer Tätigkeit ist die Beendigung der jahrzehntelangen Enteignung ausübender Künstler durch unentgeltliche Verwertungen ihrer Leistungen im Internet dringend geboten.” - Der Antrag wurde von der Generalversammlung einstimmig angenommen.


Ehrenmitglieder

In Würdigung ihres Lebenswerks und in dankbarer Erinnerung an ihre langjährige Solidarität ernannte die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern:

Ehrenmitglieder 2020 V2

Entlastung und Wahlen

Nach eingehender, strenger Prüfung der Vereinsbuchhaltung durch Mag. Wolfgang Steirer und Dr. Klaus-Peter Schrammel stellte dieser den Antrag auf Entlastung des Vorstands. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Danach stellten sich Vorstand und Rechnungsprüfer geschlossen für eine weitere Funktionsperiode der Wahl, die ebenfalls einstimmig erfolgte. Wir gratulieren!

MKAG GV 2020 Abstimmung

Das war die denkwürdige Generalversammlung im Jahr 2020. pps

Fotos: Raphael Skrepek

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