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Darf‘s a bisserl mehr sein?

200 Euro mehr Zuschuß gibt es ab sofort zur Pflichtversicherung für freiberuflich Musikschaffende – eine Steigerung um 20 Prozent.

Wien (21. Jänner 2009) - Die große Mehrheit der Musikerinnen und Musiker kann von der Kunst allein nicht leben. Wer Glück hat, erhält eine Anstellung in einem künstlerischen Brotberuf, z. B. in einer Musikschule. Rund drei Viertel aller Musiklehrer/innen sind "nebenbei" auch als Musikschaffende tätig und verdienen etwas zusätzlich. Solche Neue Selbständige, die im Jahr 2009 mehr als € 4.292,88 Gewinn erwirtschaften, sind verpflichtet, eine Sozialversicherung bei der SVA abzuschließen. Für 2010 beträgt der Wert € 4.395,96.

Um 20 Prozent höherer Zuschuß seit 1. Jänner 2009

Damit sie sich diese Versicherung auch leisten können, gibt es seit 2001 einen Zuschuß über den Künstlersozialversicherungs-Fonds [KSVF]. Bisher wurde nur der Pensionsbeitrag unterstützt. Ab 1. Jänner werden nun die Beiträge zur gesamten Sozialversicherung [= Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung] vollständig ersetzt, und zwar bis zu einem Einkommen von 4.800 Euro. Wer mehr dazuverdient, erhält immerhin noch einen um 200 Euro höheren Zuschuß als bisher. Der maximale Beitragszuschuß wird von 1.026 Euro auf 1.230 Euro erhöht. [2010: € 1.350]

Das beschloß das Kuratorium [der Aufsichtsrat] des KSVF noch vor Weihnachten in einer Empfehlung an die zuständige Kulturministerin, die postwendend mit einer entsprechenden Verordnung reagierte. »Mit dieser Maßnahme wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine freie Entfaltung und Entwicklung der Künstlerinnen und Künstler und deren künstlerisches Schaffen gesetzt. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist diese Erhöhung von zentraler Bedeutung", so Kulturministerin Claudia Schmied (Bild).

Für Gerhard Ruiss (im Bild rechts), Musiker und Interessenvertreter [IG Autorinnen Autoren], ist »diese Art Sofortreaktion auf die dramatischen Ergebnisse der aktuellen Studie zur Sozialen Lage der Kunstschaffenden ein anerkennenswertes Zeichen des guten Willens, mehr aber nicht.«

Mit der jetzigen Verordnung ist die Absicherung für jene Kunstschaffenden gegeben, die an der Armutsgrenze leben müssen.

In nächster Zukunft muß die Einkommensobergrenze, bis zu der Zuschüsse bezahlt werden, erhöht werden, verlangt die Musikergilde. »Es ist nicht verständlich, warum ein Bankdirektor mit 30.000 Euro Monatsgehalt wie selbstverständlich die Hälfte seiner Sozialversicherungsbeiträge [vom Arbeitgeber] bekommt, eine freischaffende Musikerin mit 30.000 Euro Jahresverdienst jedoch nicht«, erneuert Peter Paul Skrepek eine 10 Jahre alte Forderung.

PS: Spare in der Not, da hast Du Zeit dazu! Wer mehr als 21.464 Euro im Jahr verdient, bekommt keinen Zuschuß. Das wäre doch ein Modell für den Rest der Arbeitnehmer, oder? Ordentlich Beschäftigte würden demnach ab rund 21.500 Jahresgehalt ihre Sozialversicherung komplett selbst zahlen - also ab 1.341 Euro Monatslohn. pps

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