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Vom aktiven Künstler zum Sozialfall

Die Kunstschaffenden erneuern ihre Forderung nach einer angemessenen Künstlersozialversicherung - derzeitiges Modell für viele unbrauchbar.

Wien (30. Jänner 2006) - Mit einer Verfassungsklage gegen das Künstlersozialversicherungs-Fonds-Gesetz geht der Schriftsteller Lucas Cejpek in die Offensive. Am vergangenen Mittwoch präsentierte er, unterstützt von Gerhard Ruiss [IG Autorinnen Autoren] und Peter Paul Skrepek [Musikergilde & Gewerkschaft KMSfB], seinen Vorstoß im Presseclub Concordia der Öffentlichkeit.

Kunst wird mißbraucht

Österreich muß sich für die Leistungen "seiner" Kunstschaffenden nicht genieren. Es ist sogar zur "Tradition" geworden, daß unsere Kultur vom österreichischen EU-Vorsitz zum Auftrumpfen benutzt wird. Sozialrechtliche Mindeststandards für Künstler in Österreich gibt es hingegen nicht. Wir erinnern uns: Den Protesten der österreichischen Kunstschaffenden zu Beginn der ersten österreichischen EU-Präsidentschaft 1998 - sie fanden ihren Höhepunkt im legendären "Umzug der Maroden" auf der Wiener Ringstraße - ist im Jahr 2000 ein halbherziges "Künstlersozialversicherungsgesetz" gefolgt. Es regelt den Anspruch auf einen Zuschuß zu den Pensionversicherungsbeiträgen. Diesem Gesetz stimmten die Künstler nur unter einem wichtigen Vorbehalt zu, nämlich einer Lösung der Gesamtproblematik in einem zweiten Schritt.

1998: "Umzug der Maroden" auf der Wiener Ringstraße mit Tausenden Kunstschaffenden

Der zweite Schritt ist nie erfolgt. Fünf Jahre später stellt sich heraus, nicht einmal Mindestansprüche werden erfüllt. Dem Autor Lucas Cejpek wurden - wie vielen anderen Kunstschaffenden auch - Ende des vergangenen Jahres die für 2001 ausbezahlten Zuschüsse zur Pensionsversicherung wieder gestrichen. Lucas Cejpek hat der Aufforderung zur Rückzahlung der Zuschüsse Folge geleistet - es handelte sich um 414,46 Euro - und mit Unterstützung der IG Autorinnen Autoren Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht. Cejpek: »Mir reicht es als Einzelnem, aber ich bin kein Einzelfall.«

Stein des Anstoßes stellt für Cejpek die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 3.997,92 Euro dar. Die Bemessungsgrundlage dafür verstößt nach Ansicht des Klägers gegen den Gleichheitsgrundsatz: »Es ist nicht einmal klargestellt, wie die Versicherungsgrenze zu berechnen ist«, meinte Skrepek, »ob nur nach steuerlichen Gesichtspunkten - also nach Abzug der Versicherungsbeiträge - oder nach versicherungsrechtlichen - also vor Abzug derselben«. Auch Subventionen und Stipendien würden nicht als Einkommen anerkannt. »Derzeit werden Zuschüsse von Menschen zurückverlangt, die sich das nicht leisten können«, kritisierte der Gewerkschafter.

Wahrsagerei und extreme Unsicherheit

Kunstschaffende, die einen Antrag auf Zuschuß durch den KSVF stellen, müssen eine Schätzung ihres voraussichtlichen Einkommens abzugeben. Erreichen sie den erhofften Jahresgewinn nicht, haben sie den Zuschuß nicht "verdient" und müssen ihn zurückzahlen. Es muß nur eine lang geplante Tournee ins Wasser fallen, schon kann dieser Fall eintreten. Genauso wird den Künstlerinnen und Künstlern der Status als Neue Selbständige aufgezwungen, die tatsächlichen Vorteile der Selbständigkeit werden ihnen jedoch vorenthalten: Wer z. B. längerfristig investiert, erreicht - zumindest auf dem Steuerbescheid - das erforderliche Mindesteinkommen für den Pensionsversicherungszuschuß ebenfalls nicht. Nun sind viele mit Rückforderungen konfrontiert, die sich auf längst abgeschlossene Geschäftsjahre - aktuell auf 2001 - beziehen.

Peter Paul Skrepek: »Künstler sind durch dieses Gesetz nicht nur ein Almosenfall, sondern befinden sich auch noch im rechtlosen Raum.« Angeblich überlegt der Fonds bereits, zahlreiche ähnliche Fälle ohne Rückforderungen zu lösen. Nur: Dadurch ändert sich am generellen Problem der Nichteinbeziehung von zahlreichen Kunstschaffenden in die derzeitige Künstlersozialversicherungsregelung nichts. »Die Republik hat ein halbes Jahrhundert gebraucht, um überhaupt auf die Idee zu kommen, Künstler sozial abzusichern«, stellte Ruiss fest.

Wunsch nach neuer Bemessungsgrundlage für "Künstler"sozialversicherung

»Die Untergrenze muß fallen«, forderte Skrepek. »Wer eine Sozialversicherung abgeschlossen hat und als Künstler arbeitet, soll Anrecht auf den Zuschuß haben.« Gefordert wird auch eine neue Bemessungsgrundlage. Gerhard Ruiss: »Wir haben vor sieben Jahren einen Kriterienkatalog erstellt.« Anhaltspunkte könnte zum Beispiel die Anzahl der Veröffentlichungen oder generell die »Kontinuität der künstlerischen Tätigkeit« sein, um das Künstler-Dasein festzustellen.

PS: »Nur bei Künstlern wird ständig bezweifelt, ob sie Künstler sind und das nicht nur behaupten«, schloß der Schriftsteller Lucas Cejpek. gr & pps

Fotos: Niki Witoszynskyj

PS: Dazu gibt es eine Diskussion im Forum. Nur, das Forum existiert nicht mehr. Es wurde beim letzten Umbau der Seite geschlossen. 2017 aktuelle Diskussionsforen: Amci delle SVA und Musikergilde .

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