DATENSCHUTZINFORMATIONEN

„Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” 

Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. 

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
asdf
zeitung > steuer & recht > Der neue Morak-Tausender

Der neue Morak-Tausender

Mit Wirkung von 1. Jänner 2005 wurde der Zuschuß zur Pensionversicherung für Kunstschaffende auf maximal 1026 Euro jährlich erhöht.

Wien (10. Jänner 2005) - Die derzeit rund 6000 Kunstschaffenden, die vom KSVF einen Zuschuß zu ihren verpflichtenden Pensionsversicherungsbeiträgen erhalten, dürfen sich freuen. "Aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit des Künstlersozialversicherungsfonds [KSVF] ist es möglich, ab dem Jahr 2005 den Beitragszuschuß von derzeit 872 Euro jährlich auf insgesamt 1.026 Euro jährlich zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 18 Prozent des Pensionszuschusses für Künstlerinnen und Künstler", gab Staatssekretär Franz Morak bekannt. Morak folgt damit einem Vorschlag des KSVF-Kuratoriums.

"Nachdem der Fonds die vergangene Jahre sehr erfolgreich etabliert werden konnte, war es nach sorgfältiger Prüfung möglich, den nächsten Schritt, die Erweiterung des Pensionszuschusses zu setzen", freut sich der Staatssekretär für Kunst und Medien. Mit dieser Erweiterung "werden österreichische Künstlerinnen und Künstler bis zu einem Einkommen von rund 14.400 Euro in Österreich bessergestellt, als in dem vielfach als Vergleich herangezogenen deutschen Modell der Künstlersozialkassa, da die Beitragslast in Österreich geringer ist als in Deutschland", betonte der Staatssekretär. Damit zeige sich ein weiteres Mal die Nachhaltigkeit und Treffsicherheit des österreichischen Fondsmodells, so Morak abschließend.

Anträge: Tendenz weiter steigend

Immer mehr Kunstschaffende aller Sparten melden sich beim KSV-Fonds. Waren es Mitte 2001 noch rund 3000, die einen Antrag auf Zuschuß gestellt hatten, wurden mit Ende 2004 rund 8000 Einreichungen verzeichnet. Die Tendenz ist weiter steigend, nicht zuletzt aufgrund der nun einlangenden Steuerbescheide für die vergangenen Jahre. Auch die dreijährige steuerliche Durchrechnung trägt nicht zur Arbeitsvereinfachung bei. [Bekanntlich kann - ebenfalls auf Initiative von Franz Morak - der oft stark schwankende Gewinn aus künstlerischer Tätigkeit auf drei Jahre verteilt werden.]

Doch Kunstschaffende arbeiten in Österreich nach wie vor oft ohne soziales Netz, wie die letzte Diskussionsveranstaltung vom 20. Dezember gezeigt hat [zum Bericht]. Die nach wie vor aufrechte Forderung der Interessenvertretungen nach einer echten Künstlersozialversicherung stößt bei einigen der beteiligten Ministerien jedoch weiter auf Ablehnung.

Aufgrund der Reserven des Fonds in zweistelliger Millionenhöhe wird der erhöhte Zuschuß einige Jahre finanziert werden können. Ab 2008 wäre dafür jedoch wieder ein Bundeszuschuß erforderlich. Derzeit zahlt ausschließlich die österreichische Wirtschaft [Telekabel und Satempfänger-Verkäufer] in den KSV-Fonds ein, nachdem der Bund den jährlichen Bundeszuschuß auch 2004 nicht überwiesen hat; der derart eingesparte Betrag floß laut Auskunft des Staatssekretariats zur Gänze in die Kunstförderung.

Hintergrund

Seit dem Jahr 1998 unterliegen auch die so genannten Neuen Selbständigen der Sozialversicherungspflicht. Für freiberuflich Kunstschaffende galt bis Ende 2000 eine Ausnahme, aber seit 1. Jänner 2001 sind auch alle selbständigen Künstlerinnen und Künstler in die Pflichtversicherung nach dem GSVG einbezogen, das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 1997 wurde voll wirksam. Der Künstler-Sozialversicherungsfonds, der ebenfalls mit 1. 1. 2001 seine Tätigkeit aufnahm, leistet auf Antrag einen Zuschuß zum Pensionsversicherungsbeitrag und verringert dadurch die Beitragszahlungen der Künstlerinnen und Künstler. pps

PS: Nähere Informationen über die Voraussetzungen, die Kunstschaffende dafür erfüllen müssen: hier .

Diesen Beitrag teilenFacebookTwitterLinkedInDruckenXingPinterest

Ihre Meinung zu diesem Thema





Kommentare werden geladen...

Die Musikergilde

Unsere Partner

logo_akm.png
logo_oestig2.png
logo_sosmusikland.png
© 2024 Musiker-, Komponisten- und AutorenGilde