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Hilfe ist unterwegs

Der Überbrückungsfonds beginnt mit der Auszahlung an selbständig Kunstschaffende, die bei der SVS versichert sind. Von Mag. Wolfgang Steirer

Wien (9. Juli 2020) – „Bei uns sind seit Freitag letzter Woche die ersten tausend Anträge eingelangt. Der Großteil wurde bereits abgearbeitet, und die Überweisungen werden heute erfolgen können“, so Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen [SVS].

Der neue Überbrückungsfonds ist mit 90 Millionen Euro dotiert, die Auszahlung erfolgt einmalig und beträgt maximal 6.000 Euro – steuerfrei und nicht rückzahlbar. Etwaige bereits erhaltene Zahlungen aus dem Härtefallfonds der WKO müssen allerdings angegeben werden und werden vom Förderbetrag abgezogen. Keinen Einfluß auf die Auszahlung haben zugesagte Arbeitsstipendien bzw. Förderungen durch Verwertungsgesellschaften wie der OESTIG-LSG und der AKM-Austro Mechana.


Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigte sind Personen, die

  • Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und zum 13. März 2020 als Künstler/in in der SVS pflichtversichert oder freiwillig versichert [Opting-in] sind oder
  • spätestens am 13. Juni 2020 eine Anmeldung zur Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung aufgrund selbständiger künstlerischer Tätigkeit bei der SVS eingelangt ist oder
  • im Jahr 2018 und/oder 2019 pflichtversichert waren und zum Stichtag 13. März 2020 im Sinne der Richtlinie künstlerisch tätig sind oder
  • nach dem ASVG kranken- und unfallversichert und bei der SVS nur pensionsversichert sind.

Zum Antragszeitpunkt darf keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden.


Weitere Voraussetzungen

Für einen erfolgreichen Antrag müssen folgende Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung kumulativ erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz in Österreich;
  • Vorliegen einer durch COVID-19 verursachten wirtschaftlichen Notlage, z. B. laufende Lebenshaltungs- und Betriebskosten können nicht mehr gedeckt werden oder die Weiterführung der künstlerischen Tätigkeit ist gefährdet.


Wo kann ich den Antrag stellen?

Hier geht es zum Online-Formular

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