DATENSCHUTZINFORMATIONEN

„Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” 

Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. 

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
asdf
zeitung > ps-kommentare > Wohin soll ich mich wenden?

Wohin soll ich mich wenden?

Verloren im Labyrinth von Gesetzen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen? Hier als Wegweiser der aktuelle Stand der Unterstützungen.

Wien (10. Dezember 2020) – In diesem Artikel behandeln wir Unterstützungen durch den Härtefallfonds der Wirtschaftskammer und über die SVS-Überbrückungsfinanzierung sowie Umsatzersätze. Es geht um die Höhe der möglichen Zahlungen, Zielgruppen, Inkompatibilitäten, Antragsfristen und bevorstehende Änderungen.

WKO Logo

Härtefallfonds

Der WKO-Härtefallfonds kann derzeit für zwölf Monate beantragt werden; die Förderung bewegt sich zwischen 1.000 und 2.500 Euro monatlich, abhängig vom nachweisbaren Einnahmeverlust. Jedes Monat muß ein eigener Antrag gestellt werden, und zwar immer erst nach Ablauf des Monats. Antragsschluß ist der 30. April 2021. Die Gesamthöhe der Förderung bewegt sich daher zwischen 12.000 und 30.000 Euro.

Umsatzersatz für Lockdown 2

Der Umsatzersatz gilt nur für Kunstschaffende, die Selbstveranstalter im Kunstbereich sind. Eine wichtige Frage bleibt unbeantwortet: Gilt man auch als Selbstveranstalter, wenn mit dem Lokalbetreiber keine Fixgage, sondern eine Einnahmebeteiligung oder eine Mischung aus beiden vereinbart worden ist? Das muß die COFAG im konkreten Einzelfall beantworten. Es besteht also das Risiko einer Rückzahlung.

Hintergründe und Erläuterungen

Antragsberechtigt sollen jene Unternehmen sein, die direkt von der Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung und Covid 19 Notmaßnahmenverordnung betroffen und in einer der direkt betroffenen Branchen tätig sind. Das Bundesministerium für Finanzen legt die direkte Betroffenheit zurzeit mit einem allgemeinen Betretungsverbot fest.

Die Veranstaltungshäuser erhalten deshalb 80% der Vorjahres-Novemberumsätze.

Mit der Verlängerung des Lockdown 2 werden sie 50% der Vorjahres-Dezemberumsätze erhalten. Die Antragsfrist für die verlängerte Phase wird mit 16.12.2020 beginnen und mit 15.01.2020 enden.

Es ist aber noch immer nicht abschließend geklärt, ob Künstler, die während des Lockdown 2 nicht auftreten können, wirklich nur zur indirekt betroffenen Personengruppe zählen oder nicht, weil die Richtlinie zu den „indirekt Betroffenen” noch nicht veröffentlicht worden ist.

Kommenden Dienstag, am 15. Dezember, endet die Frist für die Antragsmöglichkeit der ersten Phase des Lockdown 2 – für alle „direkt Betroffenen”. Die Richtlinie der „Vorlieferanten”, also die Klarstellung der indirekt Betroffenen, aber steht immer noch aus.


Der Umsatzersatz gilt nicht für Werkvertragsnehmer [Engagements auf Werkvertrag]

Bei der Antragstellung via FinanzOnline sind zwei Fristen zu beachten:

  • bis 15.12.2020 für den Zeitraum November bis 6. Dezember.
  • bis 15.01.2021 für den Zeitraum 7. Dezember 2020 bis 6. Jänner 2021.


Offene Fragen

Wird mit dieser Erhöhung der SVS Lockdown 2 Kompensation auf € 2.000 die indirekte Betroffenheit der Künstler zementiert? Und warum erhält ein Gastwirt, ein Veranstaltungshaus einen 80%igen Umsatzersatz, Künstler, die vom Berufsausübungsverbot genauso direkt betroffen sind, jedoch lediglich Almosen?

SVS Logo

SVS Lockdown 2 Kompensation: 2.000 Euro

Der Bezug dieser Kompensation hat derzeit keine Auswirkungen auf den Härtefallfonds-Bezug.

Zum Vergleich: Bei Härtefallfondsbezug erhält man dann insgesamt € 14.000 [€ 12.000 Härtefall plus € 2.000 Lockdown 2 Kompensation]. Bezieht man die SVS Überbrückungsfinanzierung, sind es insgesamt lediglich € 12.000 [€ 10.000 Überbrückungsfinanzierung plus € 2.000]

Die Lockdown 2 Kompensation kann zusätzlich zur SVS-Überbrückungsfinanzierung ODER zum Härtefallfonds bezogen werden. Dieser neue, erhöhte Bonus ist seit Montag, 7. Dezember, beantragbar. Wer ihn mit € 1.300 schon davor beantragt hat, bekommt den Unterschied automatisch überwiesen.

Die SVS-Überbrückungsfinanzierung beträgt aktuell maximal 10.000 Euro und wird mit einem allfälligen Härtefallbezug gegenverrechnet. Dieses Gesetz gilt allerdings nur bis Ende 2020. Nach derzeitiger Rechtslage schließt die Überbrückungsfinanzierung den Bezug aus dem Härtefallfonds aus. Das Kunst-Staatssekretariat prüft allerdings, ob eine Änderung möglich ist.



Erweiterung der Unterstützungen

Der Nationalrat wird am Freitag, dem 11. Dezember eine Ausdehnung der Unterstützungen beschließen. Demnach wird für das 1. Quartal 2021 eine weitere Tranche zur Auszahlung bereitgestellt. Wir hoffen, daß die dazu erforderlichen Änderungen der Richtlinie rasch folgen. Anträge können ab Jänner gestellt werden. Die SVS-Überbrückungsfinanzierung wird weiterhin parallel zum Härtefallfonds laufen.

Mag. Nikola Löser [Steirer-Mika], Mag. Michael Weiss [Staatssekretariat], Peter Paul Skrepek

Diesen Beitrag teilenFacebookTwitterLinkedInDruckenXingPinterest

Ihre Meinung zu diesem Thema





Kommentare werden geladen...

Die Musikergilde

Unsere Partner

logo_akm.png
logo_oestig2.png
logo_sosmusikland.png
© 2024 Musiker-, Komponisten- und AutorenGilde