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Für eine faire Beteiligung der Interpreten an Online-Vermarktungen

Wir Musikerinnen und Musiker sind dafür, daß unsere künstlerischen Leistungen im Internet präsentiert und vermarktet werden - vorausgesetzt, wir werden an den erzielten Einnahmen beteiligt. Die großen Musikproduzenten und -anbieter sind gegen diese Beteiligung. Sie behaupten, unsere Rechte wären mit der Bezahlung eines einmaligen Honorars ohnehin abgegolten worden - ein für allemal.

Wir Musikerinnen und Musiker sind dafür, daß wir wie bei Sendungen im Rundfunk auch bei Online-Übertragungen ein Recht auf Abgeltung unserer Leistungsschutzrechte haben: eine Internet-LSG.

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Die drei großen Musikkonzerne und Plattformen wie Spotify, Deezer oder Youtube sind dagegen. Sie behaupten, solche Übertragungen wären keine Sendungen, sondern Verkäufe [eigentlich: Vermietungen] von Tonaufnahmen; und an CD-Verkäufen sind nur die Hauptinterpreten zu beteiligen, keinesfalls jedoch die Studiomusiker. Streaming ist mittlerweile die wichtigste Einnahmequelle - aber nicht für uns.

Urheber haben zwar Tantiemen für Online-Aufführungen durchgesetzt, werden aber mit Cent-Beträgen abgespeist, die an Verhöhnung grenzen. Unser Vorschlag einer Vergütungspflicht der Online-Leistungsschutzrechte, die den Interpreten via deren Verwertungsgesellschaften ausbezahlt wird, wurde nicht einmal diskutiert.

Fair Internet VerhandlungspositionenVerhandlungsposition der Nicht-Stars und der musikalischen Nebeninterpreten


Unser gemeinsames Lobbying - die Plattform Fair-Internet vertritt rund eine halbe Million Interpreten in ganz Europa - hatte im Juni 2018 die Zustimmung des juristischen Ausschusses im EU-Parlament zu einem Kompromißvorschlag erreicht. Unsere Forderungen wurden berücksichtigt. Doch nur zwei Wochen später wies das EU-Parlament die Richtlinie als ganzes zurück. In einem Offenen Brief und einer Pressekonferenz wandten wir uns noch einmal an die österreichischen EU-Abgeordneten. Im März 2019 stimmte die Mehrheit im EU-Parlament dafür, und mit der Annahme durch den EU-Rat trat die Richtlinie ein Monat später in Kraft.

Unterstützung durch Unterzeichnung dieser Petition

Nun brauchen wir nochmals die persönliche Unterstützung aller Musikschaffenden, denn spätestens im Juni 2021 muß der österreichische Gesetzgeber diese Richtlinie in geltendes Recht umsetzen. Informiert eure Abgeordneten im österreichischen Parlament. Unterzeichnet diesen Aufruf!

Wien, am 10. April 2021

Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Peter Paul Skrepek, Musikergilde

Zum Weiterlesen: Unsere Forderung an den Gesetzgeber

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