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Onlinerechte und Österreich-Quote

Seit heute ist die neue Bundesregierung im Amt. Was steht in ihrem Programm 2017-2022 zu Kunst und Kultur? Hier einige der für uns wichtigen Punkte.

Wien (18. Dezember 2017) – Österreich ist eine Kulturnation. Mit diesem Satz beginnt das Kapitel Kunst und Kultur des Programms der neuen Regierung, das auch feststellt: "Ein wesentlicher Faktor für die Bedeutung Österreichs in der Welt sind die hervorragenden Leistungen in Kunst und Kultur." Die neue Bundesregierung will "gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern (…) in einem umfassenden Prozess einen Zukunftsplan für das Kulturland Österreich erarbeiten und umsetzen."

Kommt die gesetzliche Quote für Radio und Fernsehen?

Derzeit gibt es lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung des ORF-Generaldirektors. Diese kam auch nicht ganz freiwillig zustande. Zuletzt versprach der bis vor kurzem zuständige Minister Thomas Drozda (SPÖ) im Wahlkampf eine Quote von 30 Prozent auf allen ORF-Radiosendern.

Wörtlich steht nun im neuen Regierungsprogramm auf Seite 94 zu lesen: "Unterstützung junger österreichischer Talente durch größeren Stellenwert von österreichischer Kunst und Kultur in öffentlich-rechtlichen Medien: Prüfung einer angemessenen „Österreich-Quote“ im Programm von öffentlich-rechtlichen Medien zu reichweitenstarken Sendezeiten, speziell beim Radiosender Ö3, sowie Prüfung einer gesetzlichen Bestimmung, wonach ein angemessener Anteil der Programmentgelte für die heimische Produktion von Spielfilmen, Dokumentationen und Fernsehserien zu verwenden ist".

Digitales oder analoges Nirwana?

Wie wir wissen, sind Urheberrechte etwas Abstraktes. Man kann sie weder angreifen noch fassen, sie sind immateriell, also vermutlich feinstofflicher Natur. Die türkis/schwarz/blaue Bundesregierung hat nun folgendes auf ihre Tagesordnung gesetzt: "Sicherstellung der Urheberrechte von Künstlerinnen und Künstlern vor allem im digitalen Raum, wo notwendig durch Initiativen auf europäischer Ebene."

Praktischerweise ressortieren EU-Angelegenheiten ebenso wie Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt. Da wird es wohl möglich sein zu erklären, daß es auch ein Leistungsschutzrecht gibt – wenn auch im Internet augenblicklich nur für Plattenfirmen. Die "gemeinen" Musikerinnen und Musiker bekommen wieder einmal nichts, in Worten: NICHTS – und das 43 Jahre nach Entwicklung des grundlegenden TCP/IP Kommunikationsprotokolls [von Vint Cerf und Robert Kahn] und fast 30 Jahre nach der Erfindung des World Wide Web durch Tim Berners-Lee.

Dafür enthält das Regierungsprogramm ein klares Bekenntnis zur UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Betont wird auch die "besondere Berücksichtigung der österreichischen Kultur und künstlerischen Nachwuchsförderung, um speziell junge Menschen verstärkt zu aktivem Engagement in Kunst und Kultur zu motivieren".

Kunst der Lebenserhaltung

Es wird also künftig mehr Künstler geben. Diese sollen auch weiterhin gefördert werden – wenn auch unter einer neuen Bedingung: "Förderung von Kunstschaffenden – unter klar definierten Qualitätskriterien – muß auch als Sprungbrett in die wirtschaftliche Unabhängigkeit gesehen werden."


PS: Ein bisserl gesellschaftlicher Sprengstoff, äh – Sprungstoff muß sein. Nicht nur bei der Eisenbahn sollen "Doppelgleisigkeiten vermieden werden". Das wird zu ultimativen Verbesserungen führen.


Epilog

Die geplante "Ausweitung einer frühzeitigen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit großem Interesse an Kunst und Kultur bzw. mit bestimmten künstlerischen Talenten" sowie die "Ermöglichung von Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler der AHS-Oberstufe" sind durchaus geeignet, in die politische Geschichte der zweiten Republik einzugehen – und sei es als Verlängerung des Leidens.

Daß es jetzt aus ist, heißt ja nicht, daß es nicht weitergeht. pps

Link zum gesamten Regierungsprogramm

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