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Die Rückzahlungsfalle

Mit unerwarteten und hohen Forderungen auf Rückzahlung seitens des AMS sahen sich Musikschaffende immer wieder konfrontiert. Damit ist ab sofort Schluß.

Wien (30. Dezember 2010) – Mehr als viertausend Euro verlangte das Arbeitsmarktservice AMS von einem Musiker kürzlich zurück. Auslöser war wieder einmal die systembedingte Unvereinbarkeit von angestellter und freiberuflicher Tätigkeit – eine Inkompatibilität, auf die wir seit jeher aufmerksam gemacht haben, bisher allerdings vergeblich.

Die Vorgeschichte

Eines unserer Mitglieder, ein Musiker, ist seit vielen Jahren freischaffend tätig, aber gelegentlich auch an einem Theater bei der Bühnenmusik angestellt. Daher besteht – zusammen mit früheren Beschäftigungsverhältnissen – ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe aus der Arbeitslosenversicherung.

Die Notstandshilfe wurde ihm auch angeboten, als im Sommer 2007 ein Theaterengagement zu Ende gegangen war. [Notstandshilfe wird ausbezahlt, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, weil die Anstellung beispielsweise zu kurz andauerte – wie es im Kunstbereich oft der Fall ist.]

Der Keulenschlag

Drei Jahre nach der Auszahlung verlangte das AMS-Wien aus heiterem Himmel rund 4.500 Euro zurück – und das, obwohl die Sachbearbeiterin damals versichert hatte, dies werde sicher nicht geschehen. Begründung: Der Musiker hätte die Leistung zu Unrecht bezogen, weil sein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu hoch gewesen sei. »Eine Person, deren Einkommen aus selbständiger, unselbständiger oder freier Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze [2011 rund 4.500 Euro Jahresgewinn] überschreitet, gilt nicht als arbeitslos und hat daher keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.«


Nun kann eine derartig hohe Rückforderung existenzgefährdend sein. Wir haben daher interveniert und den Bescheid des AMS über unseren Rechtsanwalt angefochten. Denn obwohl unser Mitglied tatsächlich durchgehend auch als selbständiger Musiker bei der SVA pflichtversichert war und ist – und daher dem Prinzip folgend keinen Anspruch auf Notstandshilfe gehabt hätte –, konnte er nachweisen, im fraglichen Zeitraum keine Einkünfte als Selbständiger erzielt zu haben.

Unser erster Einspruch wurde abgelehnt. Doch entgegen der jahrelangen Spruchpraxis war unsere neuerliche Intervention erfolgreich. Der erste Bescheid wurde aufgehoben und unserer Berufung stattgegeben. Das AMS-Wien verzichtete auf die Rückforderung unter anderem mit folgender Begründung: »Aus den vorgelegten Honorarnoten und Verträgen ist klar erkennbar, daß Sie zwischen Juni und November 2007 keine Tätigkeiten ausgeübt, sondern Ihre selbständige künstlerische Tätigkeit erst am 1. November wiederaufgenommen haben. Sie sind daher im fraglichen Zeitraum als arbeitslos anzusehen.«

Die Lösung

Mit 1. Jänner 2011 tritt nun – endlich! – ein Gesetz in Kraft, das diese dauernde Rechtsunsicherheit beseitigt: das Künstlerinnensozialversicherungs-Strukturgesetz [KSV-SG]. Erstmals können Kunstschaffende die vorübergehende Einstellung ihrer selbständigen künstlerischen Tätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds [KSVF] melden, und damit ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe problemlos durchsetzen. Für die Dauer des Ruhens der künstlerischen Erwerbstätigkeit bezahlen sie keine Beiträge an die SVA. Durch diese Ausnahme von der sonst verpflichtenden Sozialversicherung können nun grundsätzlich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden.

Meldung ist Pflicht

Keine Kür ohne Pflicht. Denn wer die Unterbrechung nicht mitteilt, bekommt nichts. Wir empfehlen daher, Ruhen und Wiederaufnahme der Tätigkeit beim KSV-Fonds unverzüglich zu melden. Das erforderliche Formular gibt es hier. Jedes Ruhen wird allerdings frühestens mit Ablauf des Kalendermonats wirksam, für den die [vorübergehende] Einstellung der künstlerischen Tätigkeit gemeldet wird. Die rasche Meldung ist also wichtig, denn rückwirkendes Ruhen ist leider ausgeschlossen. Dafür ist die Angelegenheit damit erledigt, der KSVF erledigt alle Behördenwege.

Ein Meilenstein – Vor den Vorhang!

Unser Dank gilt nicht nur der stellvertretenden Landesgeschäftsführerin des AMS-Wien, Frau Dr. Ingeborg Friehs, die sich als verständnisvolle und engagierte Partnerin der Kunstschaffenden gezeigt hat, sondern auch der Initiatorin der interministeriellen Arbeitsgruppe, Sektionschefin Mag. Andrea Ecker [BMUKK]. Gemeinsam mit dem langjährig hartnäckigen Dr. Walter Pöltner [Sektionschef im Sozialministerium] ist es ihr erstmals gelungen, alle zuständigen Ministerien und Behörden an einen Tisch zu bekommen. Eine Lösung war somit unausweichlich. Der Gordische Knoten wurde zerschlagen! pps


Andrea Ecker und Walter Pöltner bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs im Parlament
[Foto: P.P.Skrepek]

Tipp: Weitere Informationen beim KSVF

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