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Übung macht den Meister

Good News für Übende: Musikschaffende dürfen ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen! Das hat der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden.

Wien (10. September 2004) - Endlich können wir auch einmal etwas Positives von der Steuerfront berichten. Anlaß zu einem mäßigen Freudentanz bringt das neueste Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof [VwGH] in Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer eines Berufsmusikers.

Für die Beurteilung, ob ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich anzuerkennen ist, ist maßgeblich, wo sich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit befindet. Da ein Musiker von der Öffentlichkeit - theoretisch - immer nur auf der Bühne, praktisch nie aber beim Üben im stillen Kämmerlein gesehen wird, liegt für die Finanzverwaltung der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Musikers grundsätzlich nicht in seinem Arbeitszimmer.

Der VwGH hatte nun ein Einsehen und stellt sich mit seinem Erkenntnis gegen die bisher von der Finanzverwaltung vehement vertretene Meinung. Das Gericht gesteht einem fleißigen Musiker zu, daß dieser deutlich mehr Zeit beim Üben als auf der Bühne verbringt. Andernfalls wäre es rasch vorbei mit der erfolgreichen Karriere. Entsprechend der VwGH-Entscheidung ist es für die Anerkennung eines Arbeitszimmers ausschlaggebend, welcher Zeitaufwand einerseits für das häusliche Üben und Proben, andererseits für alle anderen beruflichen Aktivitäten außer Haus, also die Konzertauftritte, die Studiojobs, die An- und Abreisen, das auswärtige Proben, etc. benötigt wird. Überwiegt der Zeitanteil, der im Arbeitszimmer verbracht wird, um durch dauerhaftes Üben die künstlerische Fertigkeit zu erhalten und zu steigern, so liegt der Mittelpunkt nicht auf der Bühne, etc., sondern im Arbeitszimmer.

Somit können die anteiligen Miet- und Energiekosten einer Wohnung samt "Büroeinrichtung" abgesetzt werden, das Finanzamt sollte in Zukunft nichts mehr dagegen haben dürfen; und Sprüche wie Wer übt, hat‘s nötig oder Wer übt, fällt den Kollegen in den Rücken, sollten nicht länger zum Repertoire ausübender Musikerinnen und Musiker zählen.

PS: Wir empfehlen fleißiges Üben! Nicht nur aus steuerlichen Gründen.

Glossar: Ausübende/r = Person, die nicht mehr übt; vergl. Es hat sich ausgeübt.

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