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Mehr Rechte für Musikschaffende

EU-Parlament für eine faire Beteiligung aller Musikschaffenden im Online-Bereich – Internet-LSG in Reichweite - Ball liegt beim EU-Rat

Wien (5. November 2018) – Am 12. September akzeptierte das EU-Parlament in zweiter Lesung den Voss-Bericht zur Richtlinie Copyright in the Digital Single Market mit deutlicher Mehrheit – und mit großer Verzögerung. Seit dem ersten Vorschlag der Kommission sind zwei Jahre vergangen. Lobbyisten, überwiegend Vertreter transnationaler Internetvermarkter, versuchten die Parlamentarier zu beeinflussen. Gerüchte vom Ende der Freiheit des Internet wurden lanciert, mit dem Ergebnis, daß die erste Abstimmung im EU-Parlament Anfang Juli noch gegen den Bericht des Abgeordneten Axel Voss ausfiel.

Dabei stand bereits im allerersten Entwurf zu lesen: Die Online-Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist naturgemäß grenzübergreifend. (…) Auch sollten Autoren und ausübende Künstler in allen Mitgliedstaaten das auf EU-Ebene festgelegte hohe Schutzniveau genießen.1

Es folgte ein schwüler Sommer voller politischer Gewitter. Auch wir waren aktiv, und zwar schon seit längerem [siehe Video der Pressekonferenz am 10. Jänner 2018]. Unsere Aktionen gipfelten in einer weiteren Pressekonferenz am 5. September 2018 - Video.

Kurz vor der Abstimmung habe ich nochmals an die österreichischen EU-Abgeordneten geschrieben und appelliert, uns zu unterstützen und unsere Enteignung im Internet zu beenden. Denn während die Online-Giganten Milliarden scheffeln, bleibt für die Masse der Interpreten bis heute genau nichts übrig. Am Schluß stimmten 438 EU-Abgeordnete dafür, 226 dagegen und 39 enthielten sich der Stimme.

Wie stimmten die EU-Abgeordneten aus Österreich?

Den für uns entscheidenden Artikel 14a hat keiner von ihnen unterstützt. Exemplarisch für die ganze Debatte ist die Begründung der SPÖ-Delegation und von Michel Reimon [Grüne]. Letzte Abänderungsanträge zur sicheren Verankerung einer Online-LSG haben Evelyn Regner & Co. geschlossen abgelehnt, um „Zensur im Internet zu verhindern”. Nach eigenen Angaben hatten sie dabei das Wohl der Musikschaffenden im Sinn.

Dem Gesamtpaket Vorschlag der Kommission erteilten sie dann aber trotzdem ihren Segen – gemeinsam mit der ÖVP-Delegation und Reimon. Alle Freiheitlichen enthielten sich der Stimme. Nur Angelika Mlinar von den Neos stimmte auch gegen diesen Vorschlag.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Nun ist der EU-Rat gefragt. Die zuständigen Minister und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sollen möglichst noch unter österreichischem Vorsitz eine klare Position zum jetzt angenommenen Bericht von Axel Voss finden. Dafür sind bis Ende 2018 vier Verhandlungsrunden zwischen Parlament und Rat geplant, sodaß die EU-Abgeordneten Anfang 2019 über das Verhandlungsergebnis befinden können sollten. Danach kann die Richtlinie wirksam werden: als nationales Recht jedes einzelnen Mitgliedsstaates.

Youtube: We are not amused

Youtube-Chefin Susan Wojcicki rief erst vor einigen Tagen Produzenten und Anbieter von Videos auf, für die Freiheit im Internet und gegen Upload-Filter zu protestieren. Youtuber sollten sich informieren, wie der von Youtube abgelehnte Artikel 13 der geplanten Richtlinie ihre Kanäle betreffen werde „und sofort handeln”, schrieb Wojcicki in einer Aussendung.

Artikel 13 verpflichtet Online-Plattformen wie Youtube oder Facebook, Lizenzen von allen Rechte-Inhabern zu erwerben und für Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Nutzer zu haften – was einer Entkriminalisierung der Nutzer gleichkommt.

Wolf im Schafspelz

Youtube verwendet jedoch bereits seit Jahren genau jene Filter, vor denen es nun warnt: Content ID prüft Videos auf geschütztes Material und blockiert automatisch alle Inhalte, deren Rechte der jeweilige Anbieter vor dem Hinaufladen vermutlich nicht erworben hat. Viele Beiträge werden grundlos gesperrt. In seiner derzeitigen Form benachteiligt dieser Filter die kleinen, unabhängigen Anbieter massiv, und so wird der Protest von Youtube verständlich: Eine umfassende kollektive Rechte-Klärung durch Verwertungsgesellschaften wäre gar nicht im Sinn der Plattform und der großen Unterhaltungskonzerne.

Es geht um sehr viel Geld. Freiwillig werden Online-Vermarktungsplattformen ihren Wettbewerbsvorteil und ihre Milliardengewinne nicht schmälern lassen, weder durch gesetzliche Tantiemen- und Lizenzzahlungen noch durch eine ebenfalls geplante Digitalsteuer. Daß sie weiterhin viele Millionen Dollar für Lobbying gegen die Richtlinie ausgeben werden, ist zu erwarten - in der üblichen Art und Weise, die von der britischen Autorengesellschaft so beschrieben wurde: „Eine Kampagne, charakterisiert durch eine Wiederholungsschleife von Falschinformationen und Panikmache.”

Dabei bedeutet die Zahlungspflicht an Urheber und Interpreten keineswegs das Ende der Freiheit im Internet, wie es von den Konzernen an die Wand gemalt wurde und wird. Gefährdet ist vielmehr die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, wenn die Schöpfer der Inhalte von ihrer Arbeit nicht leben können. pps

PS: Positiv: Erstmals anerkennt das EU-Parlament auch das Recht der Interpreten auf eine faire und angemessene Abgeltung der Online-Vermarktung ihrer Werke [RL-Artikel 14]. Zuständig für die Umsetzung dieses Rechts sind die nationalen Gesetzgeber.


1) Vollständiges Zitat aus dem ersten Vorschlag der EU-Kommission 2016:
Die Online-Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist naturgemäß grenzübergreifend. Nur auf europäischer Ebene beschlossene Mechanismen könnten einen reibungslos funktionierenden Markt für die Verbreitung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen gewährleisten und die Tragfähigkeit des Verlagswesens angesichts der Herausforderungen des digitalen Umfelds sicherstellen. Auch sollten Autoren und ausübende Künstler in allen Mitgliedstaaten das auf EU-Ebene festgelegte hohe Schutzniveau genießen. Um das zu erreichen und Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern, müssen auf EU-Ebene ein einheitlicher Ansatz für Transparenzpflichten und Mechanismen festgelegt werden, die in bestimmten Fällen eine Anpassung der Verträge sowie die Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen.

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