DATENSCHUTZINFORMATIONEN

„Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” 

Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. 

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
asdf
zeitung > aktuell > Manifest der Kunst

Manifest der Kunst

Die Stimme der Kunst: Unsere ewig aktuellen Forderungen an Gesetzgebung und Verwaltung, Parlament und Regierung.

Wien (18. Juli 2013) – Leistungen der Künstlerinnen und Künstler sind ein wesentlicher Grund für das Ansehen Österreichs in der Welt. Kunstschaffen ist Arbeit und Beruf; es auf eine bloße Freizeitbeschäftigung zu reduzieren, verhindert Leistungen von entscheidender Bedeutung für alle.

Wir fordern daher:

1. Die Leistungen der in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler müssen honoriert werden. Von ihnen zu verlangen, gratis zu arbeiten und 
ohne Gagen aufzutreten, ist eine Zumutung. Die Republik Österreich muß Sorge tragen, daß alle künstlerischen Leistungen angemessen abgegolten werden, insbesondere in jenen Bereichen, die von der öffentlichen Hand erhalten oder unterstützt werden.

2. Die Republik Österreich hat ihre Verantwortung für die soziale Sicherheit in vollem Umfang wahrzunehmen. Dies geschieht vor allem durch

  • die Einrichtung einer nicht profitorientierten Arbeits- und Auftragsvermittlung für Kunstschaffende und
  • den gleichberechtigten Zugang zur Sozialversicherung auf ASVG-Niveau für Publizisten und Kunstschaffende, auch hinsichtlich ihrer Vermittlungs- und Lehrtätigkeit.

3. Kunst und Bildung bilden das Fundament der Zivilisation. Demokratien bedürfen unabdingbar einer gebildeten Bevölkerung. Die Republik Österreich muß daher mit größter Aufmerksamkeit auf die Weitergabe der zentralen Kulturtechniken achten. Dazu gehört eine umfassende Allgemeinbildung mit Schwerpunkt auf Wissenschaft und Kunst durch großflächigen Ausbau von Angeboten in allen Kunstsparten im schulischen wie außerschulischen Unterricht.

4. Eine Kunst-Exportoffensive. Die Republik Österreich muß Sorge tragen für die ausreichende finanzielle Unterstützung von Auslandsstudienaufenthalten und die ausreichende Dotierung und professionelle Betreuung internationaler Auftritte österreichischer Kunstschaffender.

5. Die ausnahmslose Respektierung des geistigen Eigentums. Kunst ist ein immaterielles Gut und kein Gegenstand von Freihandelsabkommen. Für Werke der Kunst gilt das Prinzip des fairen Handels. Die Republik Österreich muß dafür ebenso garantieren wie für die vollständige Umsetzung des UNESCO-Abkommens zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt.


6. Den Schutz des kulturellen Erbes. Gesetzgeber und Regierung müssen dem Ausverkauf unseres kulturellen Erbes und der Preisgabe des europäischen Urheberrechts und verwandter Schutzrechte entschlossen entgegentreten.

7. Priorität für die Kunst: Kultur ist nur möglich, wo es Kunst gibt. Dies gilt 
vor allem auch bei der Vermittlung von Kultur. Die Verwaltung künstlerischer Belange muß in einem institutionalisierten und interministeriellen Prozeß koordiniert werden.

8. Die Ausweitung der europäischen Fernsehrichtlinie auf alle Rundfunkprogramme. Die freiwillige Selbstverpflichtung des ORF, 
das Kunstschaffen in Österreich in allen seinen Programmen verstärkt zu berücksichtigen, ist gescheitert. Die Gegenwartskunst aus Österreich wird ausgeblendet und den Kunstschaffenden damit der gleichberechtigte Zugang zum Publikum verweigert. Für die Verwirklichung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben sind daher Quoten vorzusehen.

9. Die angemessene Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern an sämtlichen Verwertungen ihrer Werke. Künstlerinnen und Künstler haben das Recht auf Beteiligungen an Erlösen, die durch die Verwendung ihrer Werke erzielt werden. Zur Einlösung dieses Rechts gehört

  • die
 Pauschalvergütungspflicht beim Verkauf von Speichermedien für das Recht auf Privatkopie im Rahmen der freien Werknutzung;
  • die Ausweitung der Lizenzpflicht hinsichtlich Urheber- und Leistungsschutzrecht auf kommerzielle Zurverfügungstellung von Kunstwerken durch Internetportale und Serviceprovider;
  • die direkte Beteiligung der kunstschaffenden Rechteinhaber an allen Einnahmen von Internetportalen, die Kunst verwenden.

10. Die Respektierung der Privatsphäre. Alle Repräsentanten der österreichischen Politik müssen sich auf allen Ebenen für einen umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte einsetzen; damit verbunden ist auch das Recht des Individuums auf Datenautonomie.

Harald Huber, Präsident Musikrat ÖMR
Gerhard Ruiss, Geschäftsführer IG Autorinnen Autoren
Peter Paul Skrepek, Präsident Musikergilde, OESTIG
Peter Weller, Vorsitzender Kulturgewerkschaft GdG-KMSfB

Diesen Beitrag teilenFacebookTwitterLinkedInDruckenXingPinterest

Ihre Meinung zu diesem Thema





Kommentare werden geladen...

Die Musikergilde

Unsere Partner

logo_akm.png
logo_oestig2.png
logo_sosmusikland.png
© 2024 Musiker-, Komponisten- und AutorenGilde