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AKM ortet Verfassungswidrigkeit

"Zu vage" Bestimmungen für den Entzug der Betriebsgenehmigungs. AKM-Generaldirektor Brunner: "Den österreichischen Urhebern geht es ohnehin schlecht genug."

Wien (31. Mai 2005) - Die Verwertungsgesellschaft AKM warnt vor unbedachten Eingriffen in das System der Rechteverwertung und -abgeltung im Zuge einer bevorstehenden Gesetzesnovelle. Konkret geht es um die Möglichkeit, die Betriebsgenehmigung zu entziehen und einer anderen Gesellschaft zu übertragen: Was aus dem Bemühen um mehr Wettbewerb im Gesetzesentwurf landete, ist für AKM-Generaldirektor Manfred Brunner eine "Skurrilität" und könnte zu Lasten der Urheber gehen, sagt er im APA-Interview.

Daß die Betriebsgenehmigung einer Verwertungsgesellschaft entzogen werden kann, wenn eine andere Gesellschaft die Aufgaben "wesentlich besser" wahrnehmen kann, sieht der Entwurf für das neue Verwertungsgesellschaftengesetz im Sinne eines stärkeren Wettbewerbs vor. Brunner stößt sich vor allem an der vagen Formulierung: "Es werden keine Kriterien genannt, was besser heißt." Nach Ansicht der AKM, und das habe man auch in einem Gutachten bestätigt bekommen, wäre die Regelung in der vorliegenden Form verfassungswidrig. Allerdings: "Wenn der Gesetzgeber vernünftige Kriterien hineinschreiben würde, könnten wir uns vermutlich nicht wehren."

Österreichischen Urhebern geht es schlecht genug

Brunner sieht die "Gefahr, daß eine ausländische Schwestergesellschaft kommt, die vielleicht aggressiv in den Markt geht. Die Intention der EU sind genau solche Konkurrenzsituationen". Leidtragende dieses Trends seien die Urheber, denn auf die Kürzung ihrer Rechte liefen entsprechende Vorstöße der EU stets hinaus. "Den österreichischen Urhebern geht es ohnehin schlecht genug", so der AKM-General: "Wir gehen davon aus, daß sie der österreichische Gesetzgeber davor schützt."

Kann aber Konkurrenzdenken in der Verwertungsbranche nicht gerade der großen AKM nutzen, die andere, kleinere Gesellschaften ausbooten könnte? "So könnte man das natürlich auch auslegen, daß das zu einer Marktbereinigung benützt wird", meint Brunner nach kurzem Nachdenken. Die AKM habe "das Potenzial, auch noch andere Rechte mitzuverwerten - wenn es gewünscht würde". Im Zuge der Reform des Gesetzes könnten die Literarische Verwertungsgesellschaft [LVG] und die Literar-Mechana sowie die Österreichische Interpretengesellschaft [ÖSTIG] und die IFPI zusammengelegt werden.

Urheber sollen zu ihrem Geld kommen

Nach Ansicht Brunners (im Bild unten) gibt es schlicht nicht genug Wertschätzung für den Musik-Urheber: "Er gehört auch höher bewertet als der Interpret, das ist eine wichtige Diskussion, die keineswegs ausgestanden ist." Die Aufgabe der AKM ist es, dafür zu sorgen, daß die Urheber zu ihrem Geld kommen - auch wenn das oft nicht sehr viel ist. "Relativ wenige Urheber können von den Umsätzen leben", so Brunner.

16.000 Bezugsberechtigte zählt die AKM, wovon im Vorjahr aber nur rund 8.000 auch eine Abgeltung erhielten, da mindestens ein Werk aufgeführt werden muß, um bei der Abrechnung berücksichtigt zu werden. Rund 65 Millionen Euro verteilte die AKM 2003. 2004 bewegte sich das Volumen in ähnlichen Dimensionen. Längst nicht alle Umsätze bleiben im Land: "Wir würden am liebsten 100 Prozent an Österreicher zahlen, aber ungefähr die Hälfte geht ins Ausland", sagt Brunner.

Quelle: Austria Presse Agentur

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